Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Regelungen

Anwendungsbereich und Geltung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden „Kunden“ genannt) und der Amplus Web GmbH, 8047 Zürich (nachfolgend „Firma“ genannt).
  2. Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der Firma. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung der Wirksamkeit.

Vertragsabschluss und Preise

  1. Der Vertragsabschluss kann mündlich (u.a. telefonisch), schriftlich oder über elektronische (u.a. per E-Mail, etc.) Medien erfolgen.
  2. Sind mit späteren Bestellungs- / Vertragsänderungen Zusatzkosten für die Firma verbunden, trägt diese der Kunde gemäss den damals gültigen Ansätzen der Firma.
  3. Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und der Firma verstehen sich netto ab Domizil der Firma und in Schweizer Währung.
  4. Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen wird auf Basis individueller Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt. Der Mindestansatz beträgt CHF 150.- pro Stunde. Die genaue Höhe der Stundensätze richtet sich nach Art, Umfang und Komplexität der Leistung und wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag schriftlich festgehalten. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle genannten Stundensätze netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere anfallende Kosten, wie z. B. Reisekosten, Spesen oder Materialkosten, werden gesondert berechnet.

Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen der Firma für Dienstleistungen und Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung netto, ohne Skontoabzug, zu bezahlen.
  2. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird automatisch eine Zahlungserinnerung per E-Mail verschickt. Wird die Rechnung auch nach dieser Erinnerung nicht beglichen, erfolgt:
    • nach 30 Tagen eine erste Mahnung ohne zusätzliche Kosten
    • nach 60 Tagen eine weitere Mahnung mit einer Mahngebühr von 30 CHF.
      Sollte der Kunde binnen 120 Tagen nach Rechnungsstellung keinen Zahlungsplan vorschlagen oder die Forderung nicht begleichen, behält sich die Firma das Recht vor, ein Betreibungsverfahren einzuleiten.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte bzw. damit zusammenhängend erbrachte Dienstleistungen im Eigentum der Firma und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Die Firma kann den Eigentumsvorbehalt eintragen lassen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Massnahmen zum Schutz des Eigentums der Firma zu unterstützen. Zudem ist die Firma berechtigt, Ergebnisse aus erbrachten Dienstleistungen – wie z.B. den Zugriff auf Webseiten, Software oder digitale Inhalte – bis zum Zahlungseingang vorübergehend zu deaktivieren.
  4. Die Firma ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlungen oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Leistungserbringung

Lieferung und Abnahme von Webseiten

  1. Die Lieferzeit der Webseite wird individuell im jeweiligen Werkvertrag vereinbart. Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen berechtigen den Auftragnehmer zur Verlängerung der Lieferfrist.
  2. Nach Fertigstellung und Übergabe der Webseite ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Webseite unverzüglich auf Funktionsfähigkeit und Mängel zu testen.
  3. Mängel oder Fehler, die bei der Abnahme oder innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung festgestellt werden, müssen dem Auftragnehmer schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Fehler, die auf eine fehlerhafte Umsetzung der vereinbarten Funktionen zurückzuführen sind, werden vom Auftragnehmer kostenlos korrigiert. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beheben.
  4. Änderungen des Inhalts, der Struktur oder der Funktionen, die nicht als Fehler gelten oder die nachträglich vom Kunden gewünscht werden, sind nicht von der kostenlosen Korrektur umfasst. Diese Änderungen können gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt werden.
  5. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung keine Mängelanzeige, gilt die Webseite als abgenommen und vertragsgemäss geliefert.

Schlussbestimmungen

Geheimhaltung

  1. Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
  2. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Datenschutz

  1. Die Firma verarbeitet personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, den Zwecken der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen finden Sie in der Datenschutzerklärung, die auf der Website der Firma verfügbar ist.

Haftung für Schäden

  1. Für Schäden, die durch unsachgemässe Eingriffe des Kunden oder Dritter, insbesondere durch den Einsatz von Softwareprogrammen oder ähnlichen Medien, entstehen, wird keine Haftung übernommen. Für durch Mitarbeiter verursachte Schäden haftet die Firma nur, wenn dem entsprechenden Mitarbeiter Vorsatz (Absicht) nachgewiesen werden kann.
  2. Für Schäden, die durch Mitarbeiter der Firma verursacht werden, haftet die Firma nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  3. Eine Haftung für Folgeschäden, wie insbesondere entgangener Gewinn, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Firma verursacht wurden.
  4. Eine allfällige Schadenersatzpflicht der Firma ist auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Entgeltes für den entsprechenden Auftrag begrenzt. Ist ein Auftrag in Teilaufträge unterteilt, so gilt als Haftungshöchstgrenze das Entgelt der Firma für den jeweilig

Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
  2. Allfällige Differenzen werden, wenn immer möglich, einvernehmlich geregelt. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, entscheiden die ordentlichen Gerichte.
  3. Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden (B2B) ist der Gerichtsstand Zürich. Bei Verträgen mit Privatkunden (B2C) gilt der gesetzlich vorgeschriebene Gerichtsstand.